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Unsere Photovoltaik Anlage

PV AnlageDie Lage ist günstig: Ein freistehendes Haus zwischen Köln und Bonn mit Ausrichtung der Dachfläche nach Südwesten, genau gesagt 30o Richtung Osten, 38o Dachneigung.

Keine Gauben, keine Dachflächenfenster nur so etwa 85m2 reine Ziegelfläche. Baujahr des Hauses 1990. Im Dezember 2004 hatten wir ein ernsteres Heizungsproblem und irgendwie bekam der Heizungs- und Sanitärfachmann das Problem für unseren Buderus Gasbrenner nicht richtig in den Griff. Nun da tippt man heutzutage Google in seinen Browser mit entsprechenden Stichworten und googled sich dann irgendwann auch durch die Welt der ökologischen Energieeinsparung und Gewinnung. Zuerst ging meine ökologische Wunschliste in Richtung Solarthermie. Auch unter dem Aspekt, dass der Heizungsfachmann unsere (analoge) Heizungssteuerung gegen eine neue (digitale) austauschte. Da konnte man in den Handbüchern erst einmal lesen, was an Regelelektronik mit angeliefert bzw. was man nachrüsten kann. Die Installation einer solchen Solartherme habe ich dann aber schnell wieder verworfen: Es wäre zwar eine relativ billige Aufrüstung gewesen aber nach meiner Meinung ist die reine Brauchwassererwärmung nicht sehr lohnend. Für eine Heizungsunterstützung ist unsere rein mit Heizkörpern arbeitende Raumheizung nicht ausgelegt. Beim Googlen war die Meinung sehr verbreitet, dass eine solarthermische Heizungsunterstützung nur für Niedertemperaturheizungen also bei Fussbodenheizungen sinnvoll ist. Auch war es mir ein Graus außen am Haus isolierte Leitungsrohre aufs Dach zu führen. Die Alternative, die ich ernsthaft verfolgte war letztendlich der Einsatz einer Photovoltaikanlage. Ich habe mir bei einem Nachbarn eine installierte Anlage ansehen können. Eine solche Anlage läuft sauber, ohne Lärm, Abgase oder gar jährliche, teure Wartungsarbeiten. Die Energie, die erzeugt wird, kann zu 100% ans öffentliche Stromnetz gewinnbringend verkauft werden. Man hat also nicht das Problem wie bei Solarthermen, die im Sommer zu viel Energie anliefern, im Winter zum Heizen aber zu wenig. Bei unserem Haus konnten auch die acht etwa Kleinfinger dicken Stromleitungen durch ein bestehendes Leerrohr vom Dach bis in den Keller gezogen werden. Das Googlen brachte keine großen Probleme bei der Installation ans Tageslicht. Das meiste waren Lieferprobleme bei Solarpaneelen und manche PV Betreiber im Süden Deutschlands beschäftigten sich mit der Thematik: soll man den Schnee im Winter von der Anlage fegen und wie oder gar liegen lassen. Da man beim Verkauf der Energie an den öffentlichen Stromversorger zu versteuernde Einnahmen erzielt machte auch das Finanzamt manchmal Schwierigkeiten z.Bsp. bei der Abführung der Mehrwertsteuer und diversen Abschreibmodellen.

Aufbau der Anlage

Die komplette Anlage wurde in zwei Tagen installiert. Die 52 Solarmodule sind auf der Dachfläche in 4 Reihen, Strings genannt, zu je 13 Modulen auf Aluminiumprofilen montiert, die mit Haken auf die Sparren geschraubt sind. Den ganzen Aufbau sieht man im Artikel „Aufbau unserer Photovoltaikanlage in Bildern“. Die Solarmodule jedes Strings sind in Serie und je 2 Strings parallel geschaltet und die 4 Solarkabel mit 6mm2 Durchmesser werden unter den Pfannen bis in den Keller abgeleitet. Dort stecken sie in 2 Wechselrichtern SunTechnics STW3600. Diese wurden geliefert von der Fa. Fronius und sind genau identisch zu Fronius IG40 Wechselrichter. Jeder Wechselrichter wird also von 2 Strings mit Gleichstrom Energie versorgt, die diese mit einiger Elektronik in 230V, 50Hz Wechselstrom phasengleich zum öffentlichen Netz wandeln. Außerdem enthalten die Wechselrichter eine Abschaltlogik, die die Stromeinspeisung automatisch unterbindet, falls der Energieversorger Strom im öffentlichen Netz abschaltet. Die Wechselrichter sind bei uns im kühlen Keller installiert. Ausgangsseitig sind die Wechselrichter über Sicherungen und einen Stromzähler an den normalen Hausanschluß angeschlossen. Die elektrischen Arbeiten wurden von einem konzessionierten Elektromeister ausgeführt.

Ertragsprognose

Im Januar 2005 habe ich mich dann mit einem Ingenieurbüro in Verbindung gesetzt, das mir von einem Nachbarn empfohlen worden war. Außer Frage stand natürlich, dass die erzeugte Energie komplett über einen Zähler an den öffentlichen Energieversorger verkauft wird. Laut Erneuerbaren-Energien-Gesetz ist dieser über 20 Jahre (+ Erstellungsjahr) zur Abnahme zu einem festen Preis verpflichtet (Stand 2005: 0,545€/KWh bei Anlagen mit einer max. Leistungsabgabe unter 30KWp). Die Planung für unsere Dachfläche ergab eine Anzahl von 52 Module STM 173F der Fa. SunTechnics (seit August 2008: Conergy) mit einer Leistung von 173Wp, also zusammen 9KWp (genau 8,996KWp). Damit war die Südwest Dachfläche unseres Hauses maximal mit Solarmodulen abgedeckt. Von SunTechnics bekamen wir folgende Ertragsprognose:

Ertragsprognose PV Friedrich Glasenapp

Ertragsprognose PV Anlage

Sie prognostizierte etwa 7,7KWh/Jahr, das macht einen Jahresertrag vor Steuer von ca. 4200€. Die tatsächlichen Erstellungskosten beliefen sich 2005 auf ca. 42000€, d.h. man erzielt so eine Bruttorendite von 10%. 2005 konnte man auch noch zinsvergünstigte Kredite der KfW beantragen, wenn es wollte. Wir haben also die Anlage im Januar 2005 beauftragt und sie ging am 9. April 2005 offiziell ans Netz.

Die aktuellen Erträge

2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
9181 KWh 9150 KWh 8743 KWh 8820 KWh 8987 KWh 8527 KWh 9742 KWh
5006€ 4986€ 4765€ 4807€ 4898€ 4647€ 5309€

und für die nächsten Jahre

2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
8707 KWh 8737 KWh 9334 KWh 9489 KWh 8881 KWh 8804 KWh 9664 KWh
4745€ 4762€ 5087€ 5171€ 4840€ 4798€ 5267€

und für die nächsten Jahre

2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
9054 KWh
4935€

wobei die erste Reihe der Tabelle die Jahre angibt, die zweite Reihe die Energieerträge in KWh des Jahres und die letzte Reihe ist der Bruttoertrag der Anlage in €. Das Jahr 2005 wurde für die Monate Januar bis zum 9. April mit Ertragswerten des Jahres 2006 aufgefüllt.

Man sieht, dass in allen Ertragsjahren die Prognosen übererfüllt wurden und die Kapitalrendite bei über 11% liegt.

Das Finanzamt

Das Finanzamt kommt bei allen Einkünftigen also auch bei Einnahmen durch Stromverkauf ins Spiel. Der einfachste Weg ist, die Kleinunternehmerregelung anzuwenden. Dies ist bei solchen gewerblichen Kleineinnahmen der Standard. Dann wird bei voraussichtlichen jährlichen Einnahmen von weniger als 17.500€ keine Umsatzsteuer erhoben. Das heißt, man bekommt vom Energieversorger die monatliche Abschlagsvergütung und die jährliche Endabrechnung ohne Merwertsteuer überwiesen und braucht daher keine monatliche/vierteljährliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen beim Finanzamt abzugeben. Man ist dann aber auch nicht befugt, Vorsteuerabzug beim Finanzamt für die Mehrwertsteuer zu verlangen, die man für die Anschaffungskosten der Anlage mitbezahlt hat. Damit ist der Anschaffungspreis um 19% höher als wenn man durch ein Schreiben ans Finanzamt auf die Veranlagung der PV Anlage nach der Kleinunternehmerregelung verzichtet (sg. Antrag auf Regelbesteuerung). In diesem Fall wird die PV Anlage als gewerbliches Unternehmen geführt, bekommt also eine Steuernummer und eine Umsatzsteueridentifikationsnummer und man muß bei der Kommune die PV Anlage gegen eine geringe Verwaltungsgebühr als Gewerbe anmelden – man bekommt also einen Gewerbeschein (dann kann man sich auch Zugang zur Metro verschaffen). Gewerbesteuer entfällt übrigens bei den meisten PV Anlagen, da die Einnahmen i.a. unterhalb des Freibetrages von 24.500€ im Jahr liegen. Das angemeldete PV Gewerbe mit der vom Finanzamt erteilten Umsatzsteueridentifikationsnummer teilt man dem Energieversorger mit und bittet um Überweisung der Energieeinnahmen inc. 19% MWST. Die eingenommene Umsatzsteuer muß man zuerst monatlich, dann ggf. vierteljährlich dem Finanzamt (über ELSTER) angeben und an das Finanzamt überweisen (räumt man dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung ein so organisiert das Finanzamt den Zahlungsverkehr und man kommt definitiv nicht in Zahlungsverzug+Zinsen+Mahngebühr). Bleiben die jährlichen Umsatzsteuerzahlungen unter 1.000€ so kann das Finanzamt auch auf jegliche Umsatzsteuervorauszahlung verzichten und man macht für das abgelaufene Jahr nur noch eine (sowieso obligatorische) Umsatzsteuererklärung. Führt man die PV Anlage als Kleingewerbe muß man für das abgelaufene Jahr eine Einnahme-Überschuss Rechnung (EÜR) anfertigen und dem Finanzamt über ELSTER elektronisch mit der Einkommenssteuererklärung übermitteln. Der in der EÜR errechnete Gewinn (Verlust) wird dann in die persönliche Einkommensteuererklärung unter gewerbliche Einnahmen übernommen und damit letztlich der Einkommensteuer unterworfen.

All diese steuerlichen Aktivitäten gehen problemlos von der Hand, wenn man einen Internet Breitbandanschluss (DSL) hat und für die Kontoführung Online-Banking Software (wie z.Bsp. Quicken von Lexware) und eine Steuersoftware wie z.Bsp. die Steuer-Spar-Erklärung 2009 verwendet. Zahlungseingänge, die übersichtlich durchs Online-Banking erfasst werden, trägt man dann in die Steuersoftware ein und für jeden Posten wird dann die Umsatzsteuer korrekt erfasst und Einnahmen/Ausgaben in den Konten der EÜR sofort berücksichtigt. Auch empfiehlt sich beim Finanzamt eine Fristverlängerung für die Umsatzsteuer-Voranmeldungen zu beantragen, damit man nicht bis zum 10. Tag des Folgemonats die Anmeldung ans Finanzamt geschickt haben muß. Die Fristverlängerung läßt sich online durch Klicken in der oben genannten Steuer Software problemlos über ELSTER elektronisch verschicken. Billigt einem das Finanzamt die Vorsteuerabzugsfähigkeit zu so kann man übrigens die MWST für andere Ausgaben, die mit dem Betrieb des Gewerbes PV verbunden sind, als Vorsteuer geltend machen und sich so die MWST vom Finanzamt rückerstatten lassen.

Das letzte wichtige Thema im Zusammenhang mit dem Finanzamt ist die Abschreibung auf Anlagen (AfA). Dabei werden stromerzeugende PV Anlagen über 20 Jahre entweder linear mit 5% p.a. ihres Beschaffungswertes oder degressiv mit 15% auf den jährlichen Restwert abgeschrieben. Steuerprogramme wie z.Bsp. die oben erwähnte Software berücksichtigen die Abschreibung, die man gewählt hat, automatisch.

Noch am Schluß zwei Anmerkungen: (1) Meine Erfahrungen mit dem Finanzamt sind sehr positiv. Die MA dort sind i.a. auch interessiert, dass das Ganze für alle Seiten möglichst reibungslos abgewickelt wird. Man kann beim Finanzamt anrufen und erhält – so meine Erfahrung – kompetente Hilfe. (2) Alle meine Angaben sind selbst recherchiertes Wissen ohne Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Es soll nur als Anregung und Leitfaden für weitere Recherche dienen.

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